Nicht plausible Minderjährigkeit eines Asylsuchenden
Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) hat am 29. Oktober 2004 ein neues Grundsatzurteil gefällt. Danach braucht einer nach eigenen Angaben minderjährigen asylsuchenden Person vor der Anhörung zu den Asylgründen keine amtliche Vertrauensperson beigeordnet zu werden, wenn die Altersangaben nicht plausibel erscheinen und keine Identitätspapiere vorliegen.
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