Tanz um einen toten Wolf
Das Walliser Kantonsgericht muss nochmals über die Bücher
Das Walliser Kantonsgericht muss ein drittes Mal über die Entschädigungsforderung eines Mannes befinden, der zu Unrecht als vermeintlicher Wolfsfrevler vorübergehend inhaftiert und in ein schliesslich eingestelltes Strafverfahren verwickelt worden war.
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