GPK-N fordert Verbesserungen beim Konsumentenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) ist im Rahmen ihrer Inspektion zum elektronischen Geschäftsverkehr zum Schluss gekommen, dass die heutige Gesetzgebung keinen ausreichenden Konsumentenschutz gewährleistet.
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