Jusletter

Die doppelte Konkursverwaltung

  • Auteur-e: Thomas Sprecher
  • Domaines juridiques: LP
  • Proposition de citation: Thomas Sprecher, Die doppelte Konkursverwaltung, in : Jusletter 25. Oktober 2004
Die ausseramtliche Konkursverwaltung hat keinen gesetzlichen und in der Regel auch keinen von der ersten Gläubigerversammlung gewählten Stellvertreter. Wenn sie in Bezug auf manche Angelegenheiten in den Ausstand tritt, muss eine zweite Konkursverwaltung eingesetzt werden. Dies wirft verschiedene Fragen auf.

Aucun commentaire

Es gibt noch keine Kommentare

Votre commentaire sur cet article

Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.