Jusletter

«Aberkennungsklagegerichtsstand am schweizerischen Betreibungsort im euro-internationalen Verhältnis?» zum Zweiten: Einige Bemerkungen zu BGE 130 III 285

  • Auteur-e: Thomas Weibel
  • Domaines juridiques: Convention de Lugano
  • Proposition de citation: Thomas Weibel, «Aberkennungsklagegerichtsstand am schweizerischen Betreibungsort im euro-internationalen Verhältnis?» zum Zweiten: Einige Bemerkungen zu BGE 130 III 285, in : Jusletter 4. Oktober 2004
Im Anwendungsbereich des Lugano-Übereinkommens bereitet die Frage des Gerichtsstands für die Aberkennungsklage schweizerischen Juristinnen und Juristen erhebliche Kopfschmerzen. Dass der schweizerische Schuldner bei einer buchstabengetreuen Anwendung des Übereinkommens die Aberkennungsklage in aller Regel im Ausland anheben müsste, wird als unzumutbar und unerträglich empfunden. Lehre und kantonale Rechtsprechung haben daher ein veritables Argumentarium erarbeitet, das es erlaubt, die Aberkennungsklage entgegen dem Wortlaut des Übereinkommens am schweizerischen Betreibungsort zu halten. Erstmals hat nun auch das Bundesgericht zu dieser Frage Stellung genommen. Sein Entscheid wird im nachfolgenden Beitrag vorgestellt und kommentiert.

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