Sanktionen vermeiden – Meldung gemäss revidiertem Kartellgesetz
Seit dem 1. April 2004 kann die Wettbewerbskommission für Verstösse gegen das Kartellgesetz hohe Sanktionen aussprechen. Das revidierte Kartellgesetz stellt den Unternehmen aber auch ein Instrument zur Verfügung, um solche Sanktionen zu vermeiden – die Meldung. Wird eine Wettbewerbsbeschränkung korrekt gemeldet und eröffnet die Wettbewerbskommission innerhalb von fünf Monaten kein Verfahren, so können für die gemeldete Wettbewerbsbeschränkung keine Sanktionen verhängt werden. Der vorliegende Beitrag zeigt, worauf bei solchen Meldungen zu achten ist.
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