Anwalt zu Recht verwarnt
Ungehöriger Genozid-Vorwurf
Das Bundesgericht hat die disziplinarische Verwarnung eines Genfer Anwalts bestätigt, der als Vertreter von Fahrenden gegenüber dem zuständigen kantonalen Departementschef von Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesprochen und das Projekt eines neuen Standplatzes für Zigeuner als «völkermörderisch» bezeichnet hatte.
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