Nicht bezogene Ferien
Diskriminierende Praxis aufgegeben
Gemäss Rechtsprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts wurden bisher Arbeitslose, deren Ferienanspruch in Form eines Lohnzuschlages abgegolten wurde, so behandelt, wie wenn sie während der Dauer des Arbeitsverhältnisses effektiv Ferien bezogen hätten: Die Ferienzeit wird ihnen als Beitragszeit angerechnet (BGE 112 V 220).
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