Ergotherapie auf Krankenschein?
Differenzierte Betrachtung geboten
Bei einer gestörten Entwicklung der motorischen Funktionen stellt die Ergotherapie nur dann eine Pflichtleistung der Krankenversicherer dar, wenn eine schwerwiegende Störung mit somatischen Auswirkungen vorliegt, die das betroffene Kind in seinem Alltagsleben erheblich beeinträchtigen. Das ergibt sich aus einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) in Luzern.
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