Schuldbrief in Zukunft auch in papierloser Form
EJPD schickt Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts in die Vernehmlassung
Die Einführung eines papierlosen Schuldbriefes und weitere Neuerungen sieht die Teilrevision des Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht) vor. Der Bundesrat hat am 21. April 2004 das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, den rund hundert Artikel umfassenden Vorentwurf bis Ende November 2004 in die Vernehmlassung zu schicken. Es handelt sich um die grösste Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts seit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches (ZGB) im Jahr 1912.
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