Nationalbankgesetz tritt auf den 1. Mai 2004 in Kraft (korrigiert)
Der Bundesrat hat am 24. März 2004 das neue Nationalbankgesetz (NBG) auf den 1. Mai 2004 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er das Verordnungsrecht dem neuen NBG angepasst. Bereits am 18. März hat das Direktorium der Nationalbank zudem in einer neuen Nationalbankverordnung Ausführungsbestimmungen zu den Statistikbefugnissen der SNB, den Mindestreservevorschriften sowie der Überwachung von Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen erlassen. Die Totalrevision des NBG war von den Eidg. Räten im Oktober 2003 verabschiedet worden. Das Referendum wurde nicht ergriffen, die Referendumsfrist lief am 22. Januar 2004 ab.
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