Streitbeilegungsdienst für «.ch» und «.li» Domain-Namen ab dem 1. März 2004
Ab 1.3.2004 können Streitigkeiten über Domain-Namen unter der Domain «.ch» und «.li» vor einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsdienst beseitigt werden. Das zweistufige Verfahren berücksichtigt die Verletzung von Schweizer Kennzeichenrecht und versucht in einem ersten Verfahrensschritt die Parteien zu schlichten, während im zweiten Verfahrensschritt bei Bedarf ein Experte entscheidet.
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