2. Phase der Übergangsregelungen beim Personenfreizügigkeitsabkommen
Der Bundesrat hat am 18. Februar 2004 die Teilrevision der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs gutgeheissen. Am 31. Mai 2004 endet die erste Phase der Übergangsregelungen beim Personenfreizügigkeitsabkommen mit den EU-/EFTA-Staaten. Ab dem 1. Juni werden die Bestimmungen über den Inländervorrang und über die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen aufgehoben.
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