Die Unterstellung der Organe von Sitzgesellschaften unter das Geldwäschereigesetz (GwG)
Publikation der Kontrollstelle GwG vom 16. Januar 2004
Die Kontrollstelle hatte im Januar 2002 den Grundsatzentscheid gefällt, die schweizerischen Organe von Sitzgesellschaften dem GwG zu unterstellen. Im Laufe des Jahres 2002 hatte die Kontrollstelle verschiedene Detailfragen in Bezug auf diesen Grundsatzentscheid zu klären. Einige dieser Detailprobleme wurden im Jahresbericht 2002 der Kontrollstelle abgehandelt. Seit dem Redaktionsschluss für den Jahresbericht 2002 haben sich neue Fragen zur Unterstellung der Organe von Sitzgesellschaften gestellt. Die vorliegende Publikation soll einen konsolidierten Überblick zur aktuellen Praxis der Kontrollstelle im Bereich der Sitzgesellschaften geben.
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