Unfall durch eigene Hand
Versicherungsleistungen nur bei voller Urteilsunfähigkeit
Für eine Person, die Hand an sich legte, muss die Unfallversicherung abgesehen von den Bestattungskosten nur dann Versicherungsleistungen erbringen, wenn der Suizid in einem Zustand völliger Urteilsunfähigkeit verübt oder versucht worden ist.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire