Wohlerworbene Rechte in der beruflichen Vorsorge?
Die wohlerworbenen Rechte werden aufgrund der Unterdeckung von Pensionskassen immer öfters ins Feld geführt. Ihre Bedeutung erhielten sie ursprünglich zur Abwehr der öffentlichen Hand bei der Regelung wichtiger Bereiche, die aus wichtigen Gründen einer neuen Ordnung bedurften. Wohlerworbene Rechte sind grundsätzlich nicht Gegenstand unter den Parteien des Privatrechts. Insbesondere in der privaten Berufsvorsorge haben sie nicht die Bedeutung, die ihnen aufgrund ihres Zwecks zukommt. Sie können im Vorsorgeverhältnis zwischen dem privaten Arbeitgeber, der Stiftung und den Versicherten auch deshalb keine Anwendung finden, da hier keine öffentliche Hand vorliegt. Hingegen können sie z.B. bei Gesetzesänderungen Bedeutung erhalten. Zentrale Grundsätze bei Leistungskürzungen zur Sanierung von Pensionskassen sind die Gleichbehandlung der Versicherten und der Vertrauensschutz. Rentner sind ebenfalls Versicherte und entsprechend zu berücksichtigen. Leistungskürzungen können aufgrund des Zwecks der beruflichen Vorsorge aber nur ultima ratio bei der Sanierung der Vorsorgeeinrichtung sein.
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