Bankenkommission gibt Geldwäschereiverordnung in Vernehmlassung
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat am 8. Juli 2002 einen von einer gemischten Arbeitsgruppe erarbeiteten Entwurf für eine Geldwäschereiverordnung veröffentlicht. Der Entwurf sieht verschärfte Abklärungspflichten zur Verhinderung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung sowie weiterführende Sorgfaltsregeln im Umgang mit Vermögenswerten politisch exponierter Personen vor. Er berücksichtigt den derzeitigen Stand der internationalen Diskussionen auf diesem Gebiet.
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