Eigenmietwertbesteuerung verfassungskonform
Staatsrechtliche Beschwerde des Mieterverbands abgewiesen
Die vom Kantonsrat des Kantons Zürich am 8. Januar 2001 beschlossene Neuregelung der Festsetzung von Eigenmietwert und Vermögenssteuerwert verstösst nicht gegen die Bundesverfassung. Das Bundesgericht hat am Mittwoch mit vier gegen drei Stimmen eine gegen die Gesetzesrevision gerichtete staatsrechtliche Beschwerde des Mieterverbands Zürich abgewiesen.
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