Entzug des Führerausweises trotz makellosem Leumund
Ist das Fehlverhalten eines Fahrzeuglenkers als mittelschweres Verschulden zu werten, wird ihm der Ausweis auch in Zukunft selbst dann entzogen, wenn er sich seit Jahrzehnten auf der Strasse nie etwas hatte zuschulden kommen lassen. Das Bundesgericht hat es abgelehnt, seine Praxis zu ändern und künftig in solchen Fällen den ungetrübten automobilistischen Leumund mit zu berücksichtigen und allenfalls statt eines einmonatigen Ausweisentzugs bloss eine Verwarnung auszusprechen (vgl. BGE 126 II 192).
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