Gegendarstellung ist auch im Internet zu veröffentlichen
Die «Weltwoche» druckte aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs eine Gegendarstellung zu einem früher erschienenen Bericht ab. Da die dazugehörige Gegendarstellung im Gegensatz zum ursprünglichen Artikel jedoch nicht auch online zugänglich gemacht wurde, liegt eine Verletzung des Fairnessprinzips vor. Wie der Schweizerische Presserat letzte Woche mitteilte, sind Ursprungsartikel und spätere Gegendarstellung mit einem «Hyperlink» zu verbinden, damit Suchende später beide Quellen gemeinsam finden.
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