Praxis angeglichen
Frage der Zulässigkeit neuer Beweismittel
fel. Auch im Verfahren vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) wird es künftig grundsätzlich nicht mehr möglich sein, nach Ablauf der Beschwerdefrist neue Beweismittel vorzulegen. Das oberste Sozialversicherungsgericht gleicht seine Rechtsprechung dem Bundesgericht an, dem es als selbständige sozialversicherungsrechtliche Abteilung angehört.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire