Rey ist kein gewerbsmässiger Betrüger
Die Berner Justiz muss nur in einem Punkt über die Bücher
Der Kassationshof des Kantons Bern hat Werner K. Rey zu Recht vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs freigesprochen, doch machte sich der Financier des vollendeten und nicht nur des versuchten Betrugs strafbar. So lautet das einstimmige Verdikt des Bundesgerichts, laut dem die bernische Justiz in Sachen Rey in einem Punkt über die Bücher gehen muss.
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