Invalidität mit soziokulturellem Hintergrund
Die Invalidenversicherung (IV) deckt Gesundheitsschäden, die zu Erwerbsunfähigkeit führen, worunter laut einem präzisierenden neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) «soziokulturelle Umstände nicht zu begreifen sind». Damit Invalidität vorliegt, braucht es in jedem Fall «ein medizinisches Substrat, das (fach)ärztlicherseits schlüssig festgestellt wird und nachgewiesenermassen die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt».
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