Einbrecher auf Flucht erschossen
Ein Einfamilienhauseigentümer schoss zwei fliehenden mutmasslichen Einbrechern hinten nach. Einer der Schüsse traf einen der Flüchtenden aus einer Distanz von rund fünfzig Metern am Kopf und führte zu dessen Tod. Das Kriminalgericht des Kantons Luzern verurteilte den Schützen zu sechs Jahren Zuchthaus wegen vorsätzlicher Tötung nach Art. 111 StGB und vollendeten Versuchs der vorsätzlichen Tötung nach Art. 111 in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 StGB. Der Verteidiger des Verurteilten ist nach wie vor davon überzeugt, dass sein Mandant in Notwehr handelte. In der Öffentlichkeit wurde das Gerichtsurteil sehr kontrovers diskutiert. Das kürzlich im Internet publizierte Urteil, welches noch nicht rechtskräftig ist, wird nachstehend wiedergegeben.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire