Im Einklang mit WTO und Gesetz
Rindfleischimport gemäss neuer Schlachtviehverordnung
Die Neuregelung der Zollkontingente für den Import von Rindfleisch in der geänderten Schlachtviehverordnung und insbesondere die Verteilung nach Arten von Inlandleistungen (Art. 19 Abs. 1 lit. a) verstösst laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht gegen das Landwirtschaftsgesetz. Aus diesem Grund wurde die Verwaltungsgerichtsbeschwerde von zehn im Lebensmittelhandel tätigen Rindfleischimporteuren abgewiesen, die für die Kontingentsperiode 2001 massiv kleinere individuelle Zollkontingentsanteile für Fleisch und Schlachtnebenprodukte erhalten hatten. Zuvor hatte bereits die Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements die vom Bundesamt für Landwirtschaft verfügte Kontingentszuteilung bestätigt.
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