Schuldspruch aufgehoben
Im Zweifel für den Angeklagten
Das Bundesgericht hat den Schuldspruch im Falle eines Angestellten aufgehoben, der von der Strafjustiz des Kantons Solothurn wegen des Diebstahls von Fr. 700.- aus der Schrankschublade in einer Werkstatt zu zwei Wochen Gefängnis bedingt verurteilt worden war. Der Schuldbeweis beruhte unter anderem auf den Aufzeichnungen einer Videokamera, die den Zugang zu den Räumlichkeiten überwacht. Das Gerät hatte in der für den Diebstahl in Frage kommenden Zeit nur den Verurteilten sowie den Geschäftsinhaber selber erfasst.
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