Gegen Gebiss-Sanierung auf Kosten der Krankenkasse
Grundsatzgutachten zum Krankheitswert
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat den Krankheitswert verlagerter und überzähliger Zähne in einem Grundsatzgutachten abklären lassen. Der Krankheitswert ist die rechtliche Voraussetzung dafür, dass eine zahnärztliche Behandlung von der Krankenversicherung als Pflichtleistung zu übernehmen ist.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire