Jusletter

Drei Monate unbedingt für Holocaust-Leugner

Beschwerde von Amaudruz abgewiesen

  • Auteur-e: fel.
  • Domaines juridiques: Droit pénal suisse partie spéciale
  • Proposition de citation: fel., Drei Monate unbedingt für Holocaust-Leugner, in : Jusletter 5. November 2001
Das Bundesgericht hat eine Nichtigkeitsbeschwerde des wegen Verstössen gegen den Antirassismusartikel verurteilten Holocaust-Leugners Gaston-Armand Amaudruz abgewiesen und eine unbedingte Gefängnisstrafe von drei Monaten bestätigt, die das Waadtländer Kantonsgericht verhängt hatte. Das erstinstanzlich urteilende Strafgericht des Distrikts Lausanne hatte sogar eine einjährige Freiheitsstrafe ausgefällt, die dann aber in zweiter Instanz deutlich reduziert worden war (NZZ vom 11. 4. 00 und vom 21. 11. 00). Gar nicht eingetreten ist das Bundesgericht auf die Beschwerde von Amaudruz, soweit dieser die Genugtuungssumme von 1000 Franken anfechten wollte, welche die kantonalen Gerichte einem Privatkläger zugesprochen hatten, dessen Eltern während des Zweiten Weltkrieges in einem Konzentrationslager umkamen.

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