Der Wohnsitz von Altersheimbewohnern
Interkantonales Zuständigkeitsgerangel
Tritt eine urteilsfähige Person mit der Absicht dauernden Verbleibens in ein auswärtiges Altersheim ein, so ist der dortige Kanton für die Ausrichtung der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV zuständig. Dies hat das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) entschieden.
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