Juristisches Gutachten über Zulässigkeit und Rechtsfolgen von neuem Fluglärm in Wohnregionen
Das „Fluglärmforum Süd“ legte letzte Woche in Dübendorf ZH ein Rechtsgutachten des Berner Fürsprechers Dr. Peter M. Keller über die Zulässigkeit und Rechtsfolgen von neuem Fluglärm in Wohnregionen vor. Darin wird die Forderung nach einer „Demokratisierung“ bzw. Verteilung des Fluglärms im Giesskannenprinz als verfassungsrechtlich problematisch beurteilt. Soweit eine Öffnung des Südens für den Flugverkehr von und zum Flughafen Zürich zu einer Überschreitung von Planungswerten (eventuell von Immissionsgrenzwerten) oder zu häufigen hohen Einzelschall-Spitzenpegeln führe, unterliege die Flughafen Zürich AG als Konzessionärin einer Entschädigungspflicht. Diese bestehe für betroffene Grundstücke in den Bezirken Meilen, Pfäffikon oder Uster jedenfalls dann, wenn diese vor der Kündigung der Verwaltungsvereinbarung durch die deutsche Regierung, d.h. vor dem 22. Mai 2000 erworben bzw. überbaut worden seien und deren Wertverminderung die Grössenordnung von 10–15% erreiche oder übersteige.
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