Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit erheblichen Auswirkungen auf schweizerisches Steuerrecht
Wie Jusletter am 7. Mai 2001 berichtete, stellt der Versuch schweizerischer Behörden, einen Steuerpflichtigen in einem Steuerhinterziehungsverfahren zu einer Auskunftserteilung zu zwingen, gemäss Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 3. Mai 2001 eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar. Das darin verankerte Recht zu Schweigen gehört laut EGMR zu den Kernbereichen eines fairen Verfahrens. Wie nun letzte Woche mitgeteilt wurde, hat der Bundesrat auf eine Interpellation eines Nationalrats festgehalten, dieser Entscheid werde erhebliche Auswirkungen auf das schweizerische Steuerrecht haben. Es sei eine umfassende Prüfung des eidgenössischen und kantonalen Steuerstrafrechts erforderlich. Nach Ansicht des Bundesrates ist zu prüfen, ob in das Steuerstrafverfahren Untersuchungs- und Zwangsmittel des Verwaltungsstrafprozesses bzw. des normalen Strafverfahrens einzuführen seien.
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