Falsche Überweisungsaufträge - wer haftet?
Der Kontoinhaber trägt immer ein Risiko
Der Inhaber eines Bankkontos muss sich unter Umständen damit abfinden, dass die Bank bei einem falschen oder gefälschten Überweisungsauftrag die Überweisungssumme dem Konto belasten darf. Jedem Kontoinhaber ist daher zu empfehlen, geeignete Vorsichtsmassnahmen zu treffen. Das gilt namentlich für das Internetbanking, wo die Identifikation des Überweisenden rein technisch erfolgt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire