Schweizerisches Datenschutzgesetz soll revidiert werden
Letzte Woche wurde das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz eröffnet. Eines der Ziele des Revisionsentwurfs besteht darin, für grössere Transparenz zu sorgen, dies vor allem bei der automatisierten Datenbearbeitung und im Internet. Bei der Bearbeitung von Personendaten durch Bundesorgane soll die Voraussetzung der formellgesetzlichen Grundlage gelockert werden. Vorgesehen ist unter anderem auch, die Meldepflicht bei einer Bekanntgabe von Daten ins Ausland abzuschaffen. Die Vernehmlassung dauert bis 15. Dezember 2001.
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