ARK präzisiert Verfahren bei persönlicher Notlage
Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) befasst sich in ihrem jüngsten Grundsatzurteil mit den Voraussetzungen einer vorläufigen Aufnahme aufgrund einer schwerwiegenden persönlichen Notlage. Nach Gesetz ist dies möglich, sofern vier Jahre nach Einreichung des Asylgesuches noch kein rechtskräftiger Entscheid ergangen ist. Die ARK kommt zum Schluss, dass ein rechtskräftiger Entscheid im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen dann vorliegt, wenn in einem endgültigen Entscheid nicht nur das Asyl verweigert und die Wegweisung verfügt, sondern auch zusätzlich der Vollzug der Wegweisung angeordnet worden ist. Das Vorliegen einer schwerwiegenden persönlichen Notlage kann nach Auffassung der ARK nur im ordentlichen Asylverfahren geprüft werden.
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