Keine Erhöhung der Schmerzensgelder
Nach den Todesschüssen im «Neugut»
Die Ehefrau und der Sohn des am 12. Januar 1997 bei einem Raubüberfall in der Zürcher Pension Neugut brutal ermordeten Heimbewohners (NZZ vom 23. 11. 00) erhalten keine höheren Schmerzensgelder. Das Bundesgericht hat eine Nichtigkeitsbeschwerde der Hinterbliebenen abgewiesen und ein Urteil des Zürcher Obergerichts bestätigt, welches den wegen Raubes und Mordes zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilten und verwahrten Norbert Hochstrasser zur Zahlung von Genugtuung in Höhe von 50 000 Franken für die Ehefrau und 30 000 Franken für den Sohn verpflichtet hatte. Der stellvertretende Heimleiter war bei dem Überfall schwer verletzt worden und nahm sich kurze Zeit später als Querschnittgelähmter mit Hilfe von Exit das Leben.
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