Erfolg vor Bundesgericht für geprellten Anrufer auf Kontaktanzeige
In der Hoffnung auf ein Rendez-vous antwortete ein Mann auf eine Kontaktanzeige und telefonierte für über CHF 250.--. Nachdem er Mal für Mal versetzt worden war, reichte er Anzeige wegen Betrugs ein. Die Genfer Staatsanwaltschaft hat die daraufhin eingeleitete Strafuntersuchung zu Unrecht eingestellt und muss sie gemäss einem kürzlich ergangenen Bundesgerichtsentscheid weiterführen.
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