Verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit mit Folgen
Versicherungsgericht stützt Krankenkasse
Krankenkassen haben auch nach neuem Recht die Möglichkeit, eine verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit zu sanktionieren. Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) macht allerdings deutlich, dass die Sanktion verhältnismässig sein muss und nicht zulässig ist, falls der versicherten Person kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist.
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