Lebenslange Verwahrung für extrem gefährliche Straftäter
Eine Volksinitiative will für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter eine Verwahrung mit restriktiven Entlassungsbedingungen einführen. Letzte Woche wurde im Bundesblatt die entsprechende Botschaft publiziert. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Initiative Volk und Ständen mit Ablehnungsempfehlung zur Abstimmung zu unterbreiten. Zur Begründung wird unter anderem ausgeführt, die lebenslängliche Verwahrung sei bereits im geltenden Recht vorgesehen.
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