Wenn Strasse und Schiene sich kreuzen
Kein zweispuriges Bewilligungsverfahren für Bahnübergänge
Bahnübergänge dienen als sogenannte gemischte Anlagen zugleich dem Strassen- wie dem Eisenbahnverkehr und sind daher laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts entweder im eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder aber im massgeblichen kantonalen Verfahren zu bewilligen. Eine Aufteilung des Verfahrens in einen bundesrechtlichen und einen kantonalrechtlichen Teil wird im einstimmig gefällten Urteil der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung als «kaum praktikabel» abgelehnt.
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