Datenschutzbericht: Weisung der Finanzdirektion des Kantons Zürich zur Auskunftssperre über Einkommen und Vermögen von Steuerpflichtigen war gesetzeswidrig
Letzte Woche präsentierte der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich seinen Jahresbericht 2000. Er führte aus, die Informatisierung der Verwaltung bringe immer neue Fragestellungen und die Verwaltungsstellen realisierten oftmals zu spät, dass ein Vorhaben die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger betreffe. Aus dem Bericht geht unter anderem hervor, dass sich eine Weisung der Finanzdirektion betreffend Durchbrechungsmöglichkeiten bei Steuerauskunftssperren als gesetzeswidrig herausgestellt hat und deshalb geändert werden musste.
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