Unternehmensstiftungen bleiben zulässig
Unternehmensstiftungen führen entweder als sogenannte Unternehmensträgerstiftungen selber ein Gewerbe, oder aber sie sind als sogenannte Holdingstiftung massgeblich an einem wirtschaftlichen Unternehmen beteiligt. Neugründungen von solchen Stiftungen mit wirtschaftlichem Zweck sind indes wegen der Unbeweglichkeit der Stiftungsform und wegen der ungünstigen Steuerfolgen in jüngerer Zeit selten geworden. Immerhin wird die Zahl der Unternehmensträgerstiftungen auf über 1000 geschätzt, doch spielen diese laut dem einstimmig gefällten Urteil der II. Zivilabteilung des Bundesgerichts «keine zentrale wirtschaftliche Rolle».
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