Urteil des Appellationshofs des Kantons Bern in Sachen elektronischer Medienspiegel
Wie in Jusletter vom 2. Juli 2001 angekündigt, publizieren wir heute das Urteil des Appellationshofes des Kantons Bern vom 21. Mai 2001 betreffend elektronische Medienspiegel der Media Monitoring Switzerland AG (MMS) im Volltext. Sieben Verlagshäuser hatten erfolgreich wegen Verletzung der Urheberrechte geklagt. Gestützt auf das Urteil ist es der MMS nicht mehr möglich, Kunden mit einem elektronischen Pressespiegel zu beliefern und nach individuellen Kundenwünschen Zeitungsartikel per e-Mail oder auf andere Weise zu vertreiben („Media Clipping-Service“). Gemäss Medienberichten von letzter Woche hat die MMS ihren Betrieb zwischenzeitlich eingestellt.
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