Walliser Kinderzulagen ohne gesetzliche Grundlage
Im Kanton Wallis fehlt es an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für die Erhebung der Beiträge an die Familienausgleichskassen, mit denen die Kinderzulagen finanziert werden. Zu diesem Schluss gelangte am Freitag in Lausanne nach knapp zweistündiger Urteilsberatung mit vier gegen eine Stimme das Bundesgericht. Um die Auszahlung der Kinderzulagen in den nächsten Monaten nicht zu gefährden, wurde indes davon abgesehen, die beurteilte staatsrechtliche Beschwerde eines Arbeitgebers gutzuheissen und die angefochtene Beitragsverfügung aufzuheben. Vielmehr erliess die II. Öffentlichrechtliche Abteilung einen sogenannten Appellentscheid, mit dem die Beschwerde zwar «im Sinne der Erwägungen» abgewiesen, aber gleichzeitig unmissverständlich auf die fehlende rechtliche Basis hingewiesen wird.
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