Unverzügliche Haftentlassung
Wegweisung eines Asylbewerbers in den Nordirak unmöglich
Das Bundesgericht verlangt die unverzügliche Freilassung eines angeblich aus dem Nordirak stammenden kurdischen Asylbewerbers, den die Fremdenpolizei des Kantons Zürich nach einer Verurteilung wegen Drogenhandels in Vorbereitungshaft genommen hat. Begründet wird das einstimmig gefällte Urteil der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung damit, dass es zurzeit nicht möglich sei, abgewiesene Flüchtlinge zwangsweise in den Irak zurückzuschaffen.
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