Parlament sieht keinen Änderungsbedarf bei schweizerischem Namensrecht
Letzte Woche lehnten National- und Ständerat das ZGB-Revisionsvorhaben zum neuen Namensrecht ab. Vorgesehen war eine individualistische Regelung. Hinsichtlich des Nachnamens der Kinder hätte im Falle von Uneinigkeit der Ehepartner die Vormundschaftsbehörde über die Namensgebung entschieden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire