41 Prozent der Urteile auf Internet
Das Bundesgericht und das Verkündigungsgebot
Im Rahmen seines neuen Internetauftritts kündigte das Bundesgericht an, rund 60 bis 70 Prozent seiner Urteile auf dem Web zugänglich zu machen. Zumindest für das erste Quartal 2001 wurde dieses Ziel mit lediglich 41 Prozent verfehlt. Die Zahl steht aber auch in einem Spannungsverhältnis zu Artikel 30 der neuen Bundesverfassung, wonach sämtliche Urteile öffentlich verkündigt werden müssen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire