Zurückgezogener Vorbehalt
Unentgeltlicher Beistand und Dolmetscher
Die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 6) verankerte Garantie eines unentgeltlichen Rechtsbeistands und Dolmetschers kommt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts seit vergangenem Jahr auch für Angeschuldigte in der Schweiz ohne jeden Vorbehalt zum Tragen. Das, obwohl der Bundesrat bei der Unterzeichnung der Konvention eine auslegende Erklärung abgegeben hatte, wonach die Garantie der Unentgeltlichkeit von Verteidiger und Übersetzer den Angeschuldigten «nicht endgültig von der Zahlung der entsprechenden Kosten befreit».
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