Jusletter

Witwenrente für Geschiedene

Nur beim Tod des letzten Ex-Gatten

  • Auteur-e: fel.
  • Domaines juridiques: Assurance vieillesse et survivants
  • Proposition de citation: fel., Witwenrente für Geschiedene, in : Jusletter 11. Juni 2001
Eine zweimal geschiedene Frau hat laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) keinen Anspruch auf eine Witwenrente, wenn ihr erster Ex-Mann nachträglich verstirbt. Soweit das Gericht vor zwei Jahren anders entschieden hatte, wird daran nicht festgehalten (H 246/98 vom 24. 2. 99). Vielmehr soll die vor der 10. AHV-Revision entwickelte Rechtsprechung weiterhin Gültigkeit haben (BGE 116 V 67).

Aucun commentaire

Es gibt noch keine Kommentare

Votre commentaire sur cet article

Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.