Temposünder in der Familie
Radarbusse verletzt Unschuldsvermutung
Wird ein auf eine Aktiengesellschaft eingelöstes Auto mit übersetzter Geschwindigkeit vom Radargerät der Polizei erfasst, darf die dafür fällige Busse nicht einfach dem Verwaltungsrat der Firma auferlegt werden. Das entschied das Bundesgericht im Falle eines Verwaltungsrats, der geltend gemacht hatte, nicht er selber sei am Steuer gesessen, sondern ein Mitglied seiner Familie. Da ein Angeklagter weder gegen sich selber noch - als Zeuge - gegen nahe Verwandte aussagen muss, verletzt eine solche Busse laut einstimmig gefälltem Urteil der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung die Unschuldsvermutung (Art. 32 Bundesverfassung und Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention).
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