Universell sittenwidrige Waffenlieferungen
Aus Schweizer Sicht nicht ohne weiteres zu missbilligen
Zwischen Drittstaaten abgewickelte Waffengeschäfte im Zusammenhang mit den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien sind laut Urteil des Bundesgerichts aus Schweizer Sicht weder widerrechtlich noch sittlich ohne weiteres zu missbilligen. Indes liegt ein evidenter Verstoss gegen die universelle öffentliche Ordnung vor.
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